Unter dem Menupunkt Inhaberaktien finden Sie aktuelle Informationen zur Meldepflicht von Inhaberaktionären. Das Schweizerische Obligationenrecht wurde im Jahr 2015 angepasst, und seither sind alle Inhaberaktionäre verpflichtet, ihren Aktienbesitz selbständig zu melden.

Die Meldepflicht besteht nicht für börsenkotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberpapieren.

 

Unter dem Menupunkt Links finden Sie einige Links im Zusammenhang mit historischen Wertpapieren.