Umwandlung Inhaber- in Namenaktien
Aufgrund des Bundesgesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum Gesetz) mussten Schweizer Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, die nicht an einer Börse gehandelt werden, ihre Inhaber- in Namenaktien umwandeln (OR Art. 622).
Am 31. Oktober 2024 ist die letzte Frist zum Umtausch verstrichen.
Am 1. November 2024 wurden die Inhaberaktien von nicht gemeldeten Aktionären von Gesetzes wegen nichtig. Die Aktionäre verlieren ihre Rechte endgültig.